Meine erste Begegnung mit der Bürokratie als junger Unternehmer.
Grün ausgerichtet wollte die Reparatur unserer Elektromotoren ökologischer gestalten. Anstatt die Wicklungen im Hinterhof mit der Flamme abzubrennen, was regelmäßig dicken schwarzen Rauchschwaden verursachte, sollte ein moderner Abbrennofen her. Ein Ofen mit einer Nachverbrennung bei an die 900 Grad führt zu einer Verbrennung von 99,98 % so der Hersteller. Das Ofenvolumen betrug 1 m³. Einen derartige Verbrennungsanlage musste genehmigt werden.
Ich habe also brav meinen Antrag gestellt und alle üblichen Träger öffentlicher Belange wurden befragt, u.a. die angrenzende Nachbargemeinde, die per Gemeinderatsbeschluss sofort ein Veto gegen eine Verbrennungsanlage auf der Gemarkungsgrenze eingelegt hat. Aus den Unterlagen konnten sie nichts anderes entnehmen. Erst ein persönliches Gespräch mit dem Bürgermeister, das im Genehmigungsprozess nicht vorgesehen war, konnte das Missverständnis ausräumen.
Nach zehn Monate Genehmigungsverfahren, und eben so vielen gefüllten Leitzordnern habe ich beschlossen, den Ofen zu bauen, mit oder ohne Genehmigung. – Die Genehmigung kam dann tatsächlich während der Lieferzeit. – Zehn Jahre nach dieser Begebenheit wurde der Betrieb von Öfen in dieser Größe genehmigungsfrei.
Unser Ofen ist inzwischen 25 Jahre alt. Er hat nicht wirtschaftlich, aber für die Umwelt erfolgreich gearbeitet und Unmengen an Papier aus aufgezeichneten Abbrennvorgängen erzeugt, die kaum einer sehen wollte.
Die Geschichte ist jedoch noch nicht zu Ende, denn heute bauen, bei gleichbleibend niedrigem Abbrennbedarf, deutlich größere Motor. Im Service Fall bräuchten wir nun einen Ofen mit 3 m³. Dieser ist wieder genehmigungspflichtig und wir hätten die selbe Prozedur vor uns wie 1998. So gehen wir den Weg des geringeren Wiederstands und lassen unsere Motoren in 200 km Entfernung von einem Dienstleister abbrennen, schade für die Umweltbilanz.
Johannes Oswald